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Wie wirkt sich das Lieferkettengesetz auf die Kautschukindustrie aus?

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Am 11. Juni 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG; umgangssprachlich Lieferkettengesetz). Es regelt die Verantwortlichkeiten von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang ihrer Supply Chain. Das Gesetz wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten, gefolgt von einer Verschärfung der Anforderungen am 1. Januar 2024.

Entscheider:innen in zahlreichen Branchen entwickeln zurzeit Strategien, um die Vorgaben des LkSG möglichst effizient zu erfüllen und gleichzeitig die Auswirkungen auf ihr wirtschaftliches Handeln zu minimieren. Dies betrifft auch die Kautschukindustrie.

Für welche Unternehmen gilt das Lieferkettengesetz?

Das LkSG gilt für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben und dort mindestens 3.000 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 sinkt dieser Schwellenwert auf 1.000 Mitarbeiter:innen. Damit gilt das Gesetz auf den ersten Blick nur für Großunternehmen, denn kleine und mittelständische Unternehmen erreichen meist nicht die Mindestanzahl an Beschäftigten. An dieser Stelle gibt es allerdings zwei Faktoren zu beachten.

Die europäische Initiative soll für alle Unternehmen gelten, die den überwiegenden Teil ihres Umsatzes in der EU verdienen und mindestens 500 Mitarbeiter:innen beschäftigen. In Branchen mit einem hohen Risiko für Schäden an Mensch und Umwelt (z. B. der Bergbau oder die Textilindustrie) sinkt diese Schwelle auf 250 Mitarbeiter:innen. Sobald das Gesetz verabschiedet wird, fallen somit Unternehmen in seinen Geltungsbereich, die nach deutschem Recht bis dahin ausgenommen waren.

Produktionsunternehmen, die Gummi- und Kunststoffkomponenten extern beziehen, sollten also damit rechnen, direkt oder indirekt mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Berührung zu kommen.

Human Rights

Menschenrechte bilden die Grundlage des Lieferkettengesetzes

Welche Konsequenzen hat das LkSG für die Kautschukindustrie?

Laut Lieferkettengesetz müssen Unternehmen angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber ihren unmittelbaren Lieferanten verankern. Dazu gehören vertragliche Forderungen für die Einhaltung von Menschenrechten sowie Beratung, Schulung und Monitoring. Auf Rechtsverletzungen mittelbarer Zulieferer entlang ihrer Lieferkette müssen sie hingegen nur reagieren, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt.

Unmittelbare Zulieferer von gummiverarbeitenden Unternehmen sind in erster Linie Rohstoffhändler, von denen sie Rohkautschuk sowie Zusatzstoffe wie Schwefel beziehen. In der Regel kaufen kleine und mittelständische Unternehmen nicht direkt bei den Produzenten in Südostasien ein, sondern bei Rohstoffbörsen, die Zwischenhändler aggregieren.

Aus technischen Gründen ist die Nachverfolgung der Waren bis zum Kautschukabbau mit hohem Aufwand verbunden. Daher ist dieser Teil der Kautschuk-Supply-Chain aktuell noch von den Vorgaben des Lieferkettengesetzes ausgenommen. Dies wird sich jedoch in absehbarer Zeit ändern. Sobald die Technik aufgeholt hat und eine effiziente Rückverfolgung der Rohstoffe möglich ist, werden sich gummiverarbeitende Unternehmen mit den Arbeitsbedingungen auf Kautschukplantagen auseinandersetzen müssen.

Risikofaktoren im Kautschukanbau sind vor allem Zwangs- und Kinderarbeit sowie Umweltschäden durch Raubbau, Bodenerosion, Brandrodung von Urwäldern oder sorglose Anwendung von Pestiziden. Größtenteils ächten europäische Gummiproduzenten solche Praktiken bereits. Da das Lieferkettengesetz jedoch eine Unternehmensverantwortung für ethisch fragwürdige Geschäftspraktiken entlang der Supply Chain vorsieht, wird es nötig, diese Risiken strukturell zu erfassen und regelmäßig zu überprüfen.

Hinweis

Kautschuk ist nicht der einzige Bestandteil eines Elastomers. Abhängig von den gewünschten Eigenschaften des Produkts kommen unter anderem noch Füllstoffe, Weichmacher und Verarbeitungshilfsmittel hinzu. Auch die Förderung und den Handel mit diesen Materialien müssen Gummiproduzenten und ihre Kunden im Rahmen ihres Lieferketten-Monitorings im Auge behalten.

Welche Maßnahmen trifft die Branche, um ihre Lieferketten umzubauen?

Das LkSG schreibt eine Reihe von Maßnahmen vor, um ethisch fragwürdige Geschäftspraktiken entlang der Lieferkette zu verhindern. Dazu gehören im Wesentlichen die Abgabe einer Grundsatzerklärung, interne Risikoanalysen, ein systematisches Risikomanagement, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie die Dokumentation und Berichterstattung gegenüber Drittstellen.

Präventions- und Dokumentationsmaßnahmen auf interner Ebene umzusetzen, ist für die meisten großen und mittelständischen Gummiproduzenten sowie ihre Kunden ohne Weiteres lösbar. Auch das Monitoring von unmittelbaren Lieferanten können sie mit überschaubarem Aufwand bewältigen, insbesondere wenn diese in der EU ansässig sind und sich somit im gleichen gesetzlichen Rahmen bewegen.

Die eigentliche Herausforderung ist das Monitoring von mittelbaren Zulieferern, also Tier 2 und höher. Die wichtigsten Anbaugebiete für Kautschuk befinden sich in Thailand, Indonesien und Vietnam. Meist erfolgt die Ernte in Handarbeit durch Kleinbauer:innen, die ihre Ware an lokale Zwischenhändler verkaufen. Diese Strukturen hindern europäische Unternehmen daran, unmittelbaren Einfluss auf den Kautschukabbau zu nehmen. Es gibt keine zentralen Akteure, mit denen sie interagieren könnten. Kontakt mit einer Vielzahl von Kleinbauer:innen über so eine große Entfernung zu halten, ist schlichtweg nicht praktikabel.

Unter solchen Bedingungen ist eine Überwachung der gesamten Lieferkette für kleine und mittelständische Gummiproduzenten kaum möglich. Denkbar ist stattdessen, dass internationale Branchenverbände Lieferanten vor Ort überprüfen und Zertifikate ausstellen, auf die sich Unternehmen berufen können. Auf diese Weise könnten europäische Produzenten einen Teil ihrer Aufsichtspflichten outsourcen und damit ihren Aufwand reduzieren. Inwieweit dieser Ansatz den Anforderungen des LkSG genügt, bleibt abzuwarten.

Fazit

Sowohl das deutsche Lieferkettengesetz als auch der Entwurf der EU stellen die Logistik gummiverarbeitender Produktionsunternehmen vor Herausforderungen. Zum einen erhöht die Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Kunden den Verwaltungsaufwand. Zum anderen ist das Monitoring mittelbarer Lieferanten in Südostasien für kleine und mittelständische Organisationen momentan nur schwer zu bewerkstelligen.

Diese Probleme sind allerdings lösbar. Neue Technologien und Kooperationen mit Interessensverbänden werden mit der Zeit dafür sorgen, dass europäische Unternehmen besser mit internationalen Geschäftspartnern interagieren und ihren Sorgfaltspflichten leichter nachkommen können. Die Kautschukbranche ist daher gut vorbereitet, um ihre Verantwortung wahrzunehmen und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltzerstörung auf der ganzen Welt zu bekämpfen.

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Ralf Aumann

Autor: Ralf Aumann

Ralf Aumann leitet bei Jäger den Bereich Supply Chain Management. Der studierte Produktionstechniker und Maschinenbauer trat dem Unternehmen 2010 nach mehreren Stationen in der Automobilindustrie bei.

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